!! ACHTUNG !!

Immer öfter kommt es vor, dass Versicherungen der oder dem Geschädigte/ en gegenüber fälschlicher Weise behaupten, dass die Kosten für ein Gutachten von einem freien Sachverständigen nicht von der Versicherung beglichen werden.

Bevor Sie einen Sachverständigen der bei der Versicherung angestellt ist, oder einen Sachverständigen, der öfter von Versicherung beauftragt wird, dass Gutachten für den Schaden an ihrem Fahrzeug beurteilen lassen, sollten Sie darüber nachdenken, ob diese Sachverständigen wirklich neutral arbeiten werden.

Auch sehr wichtig! Schauen Sie bitte auch hier www.BVSK.de  und erfahren Sie immer die neuesten Infos, welche Rechte Sie als Geschädigte /er

Hier klicken. Beispiel eines besonders krassen Versuchs einer Versicherung, wo Sie als Geschädigter überlistet werden sollen

Vielen Dank an den BVSK e.V.

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